Berechtigtes Interesse
Das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO ist eine Rechtsgrundlage, die eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung erlauben kann, sofern die Interessen des Unternehmens die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Erforderlich ist eine dokumentierte Interessenabwägung in drei Schritten.
Was bedeutet berechtigtes Interesse?
Das berechtigte Interesse ist eine von sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO. Geregelt in Artikel 6 Absatz 1 lit. f, erlaubt es eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne ausdrückliche Einwilligung, allerdings nur unter strengen Bedingungen.
Ob Sie sich darauf stützen dürfen, klärt eine Interessenabwägung in drei Schritten:
- Zweckprüfung: Verfolgen Sie ein legitimes Interesse? Beispiele sind Betrugsprävention, Direktwerbung an Bestandskunden oder die Absicherung der eigenen IT.
- Notwendigkeitsprüfung: Ist die Verarbeitung wirklich erforderlich, oder ginge es auch mit weniger Daten?
- Abwägung: Überwiegen Ihre Interessen die Grundrechte und vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person?
Nur wenn alle drei Schritte für Sie ausfallen, ist die Verarbeitung erlaubt. Die betroffene Person hat zudem jederzeit ein Widerspruchsrecht.
Warum ist das für Messaging wichtig?
Im Messaging ist die Grenze entscheidend. Für Marketing-Nachrichten an neue Kontakte über WhatsApp oder SMS reicht das berechtigte Interesse fast nie aus – hier verlangen DSGVO und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine echte Einwilligung, oft im Format Double-Opt-in.
Anders sieht es bei transaktionalen Nachrichten aus: Eine Versandbestätigung oder eine Terminerinnerung an einen bestehenden Kunden lässt sich häufig auf das berechtigte Interesse oder die Vertragserfüllung stützen. Wer die Grundlagen verwechselt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Eine saubere, dokumentierte Abwägung schützt Sie. Sie ist Teil Ihrer Rechenschaftspflicht und gehört in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Beispiel aus dem Mittelstand
Ein Online-Möbelhändler in Hamburg möchte Kunden nach dem Kauf per E-Mail über den Lieferstatus informieren. Dafür stützt er sich auf das berechtigte Interesse, denn der Kunde erwartet diese Information und die Verarbeitung ist minimal.
Für den monatlichen Rabatt-Newsletter reicht das nicht. Hier holt der Händler ein klares Double-Opt-in ein und dokumentiert jede Einwilligung. So bleibt die transaktionale Kommunikation schlank, während das Marketing auf einer sicheren Einwilligung steht. Beide Wege laufen über denselben zentralen Posteingang.
Berechtigtes Interesse und SendSeven
SendSeven ist eine DSGVO-konforme, EU-gehostete Unified-Messaging-Plattform – Made in Germany. Die Wahl der Rechtsgrundlage liegt immer bei Ihnen als verarbeitendem Unternehmen.
Als spezialisierter Anbieter geben wir Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um sie sauber umzusetzen: Sie verwalten Einwilligungen und Opt-outs zentral, trennen Marketing- von Service-Nachrichten und behalten den Überblick, welcher Kontakt welcher Kommunikation zugestimmt hat. So setzen Sie sowohl das berechtigte Interesse als auch die Einwilligung rechtssicher um. SendSeven ist ab 49 €/Monat (Basic) nutzbar.